Tachoabweichung (Geblitzt)

Wie halt Audioumbau oder Fahrtechniken... was nicht in Technik, Tuning, Styling passt
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Rocki
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Post by Rocki »

Eich- und Prüfbericht anfordern. Manche Gemeinden lassen die Geräte aus finanziellen Gründen nicht regelmäßig prüfen.

Habs ausm TV, selbst noch nie gemacht.
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X-Ray
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Post by X-Ray »

Hmm, die Gemeinde wo es passiert ist hat es zum einen ziemlich dicke und seid sie die Kisten haben noch dicker. Aber versuchen kann man es, die Frage ist nur ob es sich lohnt...

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MichaS14a
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Post by MichaS14a »

Also wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, was soll passieren? Im schlimmsten Fall werden die 4 Wochen zu Fuss ein wenig hinaus gezögert. :D
98'er S14a, mit ein paar Modifikationen :)

Hylander
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Post by Hylander »

Ich zitiere aus meinem Bußgeldbescheid vom 24.04.2006:

...als Führer des PKW NISSAN EUROPE (NL) KL-SX 100 folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
geschlossener Ortschaften um 52 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80
km/h
. Festgestelle Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 132 km/h

Bemerkungen:
Bußgelderhöhung um 15 € wegen Voreintragung VZR
Beweismittel: ES 10, FilmNr. 660107....

Gedlbuße: 165 EUR
Gebühr: 20 EUR
Auslagen Verwaltung: 5,60 EUR
Gesamtbetrag: 190,60 EUR

Weiterhin wird ein Fahverbot in der Höhe von 1 Monat (anzutreten innerhalb der nächsten 4 Monate) festgelegt.

Punkte nach Rechtskraft: 04

Da das dann bei mir insgesamt 11 (und damit über 10) waren bekam ich
noch kurz drauf Infopost aus Flensburg, wo dann drinstand:

"Sie haben jetzt 11 Punkte, sie können welche abbauen wenn sie ein
Seminar machen. Bei unter 10 Punkten werden damit 3 Punkte gestrichen,
bei über 10 Punkten nur 1 Punkt. Diese Auskunft ist kostenpflichtig, bitte
überweisen sie 20 EUr auf folgendes Konto..."

Also: 200 EUR und einen Monat Busfahren :)

Bei 14 wird's dann nochmal hässlich, dann MUSST du dieses Seminar
machen (sind glaub ich 4 Doppelstunden in der Fahrschule abzuleisten,
kostet so zwischen 200 und 400 EUR) und bei 18 isse dann ganz weg,
für 6 Monate :tot:

Übrigens, hab mich neulich grad nochmal erkundigt wie das läuft mit den
2 Jahren (danach werden ja alle Punkte wieder gestrichen). Die 2 Jahres
Frist beginnt zu dem Zeitpunkt wo der letzte Eintrag rechtskräftig wird.

Also nicht am dem Zeitpunkt wo man geblitzt wurde, oder ab denn wo
man den Führerschein abgegen hat, sondern ab dem Zeitpunkt wo man
die schriftliche Antwort darauf bekommt, das man den Verstoß zugibt.
Das war bei mir in o.g. Fall am 06.07. (also noch 5 Monate, dann fahr ich
mit nem Schild "Ohne geht auch nicht" auf der Beifahrerseite mit 60 km/h durch nen fest installierten Blitzer :D)

North
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Post by North »

2 Jahre is net so ganz richtig.
ich hab neulich ne anfrage für mich in flensburg gemacht:

2 jahre + 1 jahr überliegefrist ... also wenn in den 3 jahren was passiert sind ALLE punkte wieder am start ... nach 2 jahren sehen die bullen das allerdings net mehr, des du welche hattest bzw welche reaktiviert werden.

Also effektiv: Strafe + 1 Jahr!

das mit der rechtskräftigkeit is korrekt!
MfG

Michael

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Post by kanntenzwerg »

soweit ich weiss verschwinden die punkte die älter als 5 jahre sind automatisch...es sei denn alk am steuer oder du hast das fahrzeug als waffe mißbraucht.......
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Hylander
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Post by Hylander »

North wrote:2 Jahre is net so ganz richtig.
ich hab neulich ne anfrage für mich in flensburg gemacht:

2 jahre + 1 jahr überliegefrist ... also wenn in den 3 jahren was passiert sind ALLE punkte wieder am start ...
:eek: Was echt jetzt? Och nöö....
nach 2 jahren sehen die bullen das allerdings net mehr, des du welche hattest bzw welche reaktiviert werden.

Also effektiv: Strafe + 1 Jahr!


Hä, versteh ich nicht. Was hat das mit der Polizei zu tun ob die das sehen
oder nicht, die Punkte werden doch zentral verwaltet :gruebel:

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AJ
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Post by AJ »

Polizei kann schonmal nicht sehen, wer wieviel Pkt hat. ;)

Nach 2 Jahren "punktefreier Fahrt", werden alle gelöscht, die man bis dato angesammelt hatte. Eine andere Regelung ist mir nicht bekannt, es sei denn, die Regelung gibt es erst seit paar Tagen. :D ;)

Punkte, die aus Verkehrsstraftaten herrühren, werden erst nach 5 Jahren gelöscht, das ist richtig. Die am häufigsten vorkommenden Vk-straftaten sind z.B. Fahren ohne FE oder Fahren unter Alkoholeinfluss (über 1,1 Promille)...

Verfahrensfehler führen nicht immer zur Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes. Einfacher ausgedrückt: Wenn die statt eines Nissan 200SX einen Toyota Supra schreiben, dann liegt zwar ein Verfahrensfehler vor, hat aber nicht automatisch zur Folge, dass der Betroffene keine Strafe zahlen muss bzw. Punkte bekommt. Das hat nämlich der Richter zu entscheiden. Und hier ist es so, dass der eine Richter aus Bayern komplett anders entscheiden kann als der Richter in Schleswig Holzbein. ;)
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kanntenzwerg
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Post by kanntenzwerg »

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AJ
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Post by AJ »

Nicht falsch verstehen! Nach 2 Jahren werden dir Punkte gelöscht und gut ist. Auf jeden Fall!!! :ja: Es sei denn es resultiert aus einer Straftat (siehe oben).

Diese sog. Überliegefrist (gibt es übrigens erst seit 2005 oder 2006) bedeutet was anderes. Mal ein Bsp. zur Verdeutlichung:

Der Betroffene hat schon 9 Punkte angesammelt. Seit 1 Jahr und 11 Monaten fährt er "punktefrei" und hofft in paar Wochen auf Löschung der gesamten Punkte aufgrund der 2-Jahres-Regelung. Doch er wurde kurz bevor die 2 Jahre um waren, erneut geblitzt und bekommt ein Bußgeldbescheid über ...€ und 3 Punkten. Der Pfiffikus legt nach 3 Wochen und 4 Tagen schriftl. Widerspruch ein (ist sein gutes Recht) und hofft so, dass der Bußgeldbescheid und die Punkte somit erst nach der 2-Jahresfrist rechtskräftig werden.
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